Kostengrenze fürs Roaming

Zum 1. Juli 2010 greifen die neuen, von der EU verordneten Preisobergrenzen für Roamingverbindungen.

Pünkt­lich zum Beginn der Urlaubs­sai­son star­tet auch die Kos­ten­brem­se fürs Tele­fon- und Daten­roa­ming, also die Nut­zung des Han­dys im Aus­land. Die EU schreibt vor, dass die Mobil­funk­be­trei­ber ab dem 1. Juli 2010 noch maxi­mal 39 Cent pro Minu­te für aus­ge­hen­de Anru­fe ver­lan­gen dür­fen und 15 Cent pro Minu­te für ein­ge­hen­de Anru­fe. Alle von der EU vor­ge­ge­be­nen Beträ­ge sind Net­to­be­trä­ge, die Mehr­wert­steu­er kommt also noch dazu. Gesprä­che, die im Aus­land nicht ange­nom­men wer­den und des­halb auf der Mail­box lan­den, dür­fen nicht mehr berech­net wer­den.

Bis 2015 sol­len die Unter­schie­de zwi­schen Roa­ming- und Inlands­ta­ri­fen nach dem Wil­len der EU dann völ­lig ver­schwin­den. Im Ein­zel­fall aber noch viel wich­ti­ger ist die Kos­ten­brem­se beim Daten­roa­ming, denn hier haben die Pro­vi­der durch ihre exzes­si­ven Gebüh­ren schon mehr­fach nega­ti­ve Schlag­zei­len gemacht. Berich­te über Rech­nun­gen von 10.000 Euro und mehr sind kei­ne Sel­ten­heit. Die EU begrenzt daher den Groß­han­dels­preis, den sich die Pro­vi­der unter­ein­an­der in Rech­nung stel­len.

Außer­dem gilt jetzt für das Daten­roa­ming eine monat­li­che Preis­ober­gren­ze von 50 Euro, sofern der Kun­de nicht eine ande­re Ober­gren­ze fest­legt. Aller­dings haben eini­ge Anbie­ter damit noch ihre Schwie­rig­kei­ten: Die Tele­kom hat die Kos­ten­brem­se Anfang Juli vor­erst wie­der aus­ge­schal­tet, um mas­si­ve tech­ni­sche Pro­ble­me in den Griff zu bekom­men.