Kindergeld für im Ausland studierende Kinder

Aufenthalte vor Beginn oder nach Ende des Studiums zählen nicht bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer in Deutschland, soweit diese Dauer für den Kindergeldanspruch relevant ist.

Hängt die Kin­der­geld­be­rech­ti­gung davon ab, dass das im Aus­land stu­die­ren­de Kind sei­nen inlän­di­schen Wohn­sitz bei­be­hal­ten hat, kommt es oft auf die Dau­er sei­ner Auf­ent­hal­te im inlän­di­schen Eltern­haus an. Dazu zäh­len nach Ansicht des Bun­des­fi­nanz­hofs nur die Unter­bre­chun­gen des Aus­lands­auf­ent­hal­tes wäh­rend des Stu­di­ums. Die Dau­er der Inlands­auf­ent­hal­te vor dem Beginn oder nach dem Ende des Stu­di­ums spielt dage­gen kei­ne Rol­le.