Unterhalt an im Ausland lebende Angehörige

Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Unter­halts­zah­lun­gen an im Aus­land leben­de Ange­hö­ri­ge sind als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen abzieh­bar. Ein­schrän­ken­de Vor­aus­set­zung ist, dass Sie nach Deut­schem Recht zum Unter­halt auch ver­pflich­tet sind. Es kommt für die­se Fra­ge also nicht dar­auf an, ob zivil­recht­lich außer­halb der Vor­schrif­ten des Bür­ger­li­chen Gesetz­buchs eine Unter­halts­ver­pflich­tung besteht.