Namens- und Markenrecht bei Domainnamen

Domainnamen sind mehr als nur Internet-Adressen. Neben namensrechtlichen Funktionen kommt ihnen auch eine marken- oder kennzeichenrechtliche Bedeutung zu.

Domain­na­men haben auch eine namens- oder mar­ken­recht­li­che Bedeu­tung. Sie sind zwar nicht Namen im Sin­ne des Namens­rechts oder Kenn­zei­chen im Sin­ne des Mar­ken­rechts. Das schließt jedoch nicht aus, dass sie dem Namens- oder Kenn­zei­chen­schutz unter­lie­gen kön­nen.

Als Inha­ber und Nut­zer einer Domain haben Sie den namens- oder mar­ken­recht­li­chen Schutz gegen­über Drit­ten zu respek­tie­ren. Im Gegen­zug ist ein Drit­ter ver­pflich­tet, den namens- oder mar­ken­recht­li­chen Schutz Ihnen gegen­über auch anzu­er­ken­nen. Auf­grund der Zei­chen­ähn­lich­keit wird die Nut­zung der Domain­na­men genau­so wie im sons­ti­gen Kenn­zei­chen­recht behan­delt. Für das Inter­net gibt es also kei­nen spe­zi­fi­schen Begriff der Zei­chen­ähn­lich­keit.