Finanzamt rechnet falsch bei der Entfernungspauschale

Ein Softwarefehler kann dazu führen, dass die Entfernungspauschale bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und unterschiedlich langen Wegstrecken nicht vollständig berücksichtigt wird.

Bei der Nut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel ist die Ent­fer­nungs­pau­scha­le auf 4.500 Euro pro Jahr beschränkt. Die­ser Jah­res­höchst­be­trag wird in der aktu­el­len Pro­gramm­ver­si­on der Finanz­ver­wal­tung anschei­nend feh­ler­haft in Tages­höchst­be­trä­ge umge­rech­net. Fährt der Steu­er­zah­ler das gan­ze Jahr die­sel­be Stre­cke, erge­ben sich dar­aus kei­ne Aus­wir­kun­gen.

Anders sieht es aus, wenn inner­halb eines Jah­res zum Bei­spiel wegen eines neu­en Jobs oder eines Umzugs unter­schied­lich lan­ge Weg­stre­cken anfal­len. Die feh­ler­haf­te Pro­gram­mie­rung soll zwar wie­der geän­dert wer­den, weil es gesetz­lich nur einen Jah­res-, aber kei­nen Tages­höchst­be­trag gibt, aber natür­lich wird es noch eini­ge Zeit dau­ern, bis die erfor­der­li­chen Pro­gramm­kor­rek­tu­ren umge­setzt sind. Bis es soweit ist, soll­ten Sie beim Finanz­amt Ein­spruch ein­le­gen und gege­be­nen­falls eine genaue Berech­nung der Pend­ler­pau­scha­le anfor­dern.