Anrechnung und Erstattung von Vorauszahlungen an Geschiedene

Für die Anrechnung und Erstattung von Vorauszahlungen an geschiedene Eheleute ist entscheidend, wessen Steuerschuld aus Sicht des Finanzamts getilgt werden sollte.

Der Anspruch auf die Anrech­nung von Vor­aus­zah­lun­gen auf die Ein­kom­men­steu­er steht dem­je­ni­gen zu, auf des­sen Rech­nung die Vor­aus­zah­lung bewirkt wur­de. Bei Ehe­gat­ten ist damit auch ent­schei­dend, wes­sen Steu­er­schuld nach dem Wil­len des Zah­len­den aus Sicht des Finanz­amts getilgt wer­den soll­te. Geschie­de­nen Ehe­leu­ten steht eine Erstat­tung der Vor­aus­zah­lun­gen je zur Hälf­te zu, wenn sie die Vor­aus­zah­lun­gen vor der Schei­dung ohne wei­te­re Bestim­mun­gen geleis­tet haben.