Scheinrenditen aus Schneeballsystemen

Die Geschädigten kommen bei der Besteuerung von Scheinrenditen nun einigermaßen glimpflich davon.

Die rhein­land-pfäl­zi­schen Finanz­äm­ter schrei­ben in die­sen Wochen die Anle­ger des betrü­ge­ri­schen Schnee­ball­sys­tems CTS an, um die end­gül­ti­ge Bear­bei­tung der noch offe­nen Steu­er­be­schei­de vor­zu­be­rei­ten. Noch offen sind rund 1800 Ver­fah­ren. Die end­gül­ti­ge Bear­bei­tung der Steu­er­fäl­le ruh­te bis­lang, weil erst noch der Aus­gang von Ver­fah­ren vor dem Bun­des­fi­nanz­hof und dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt abge­war­tet wur­de. Außer­dem kamen die obers­ten Finanz­be­hör­den des Bun­des und der Län­der im Mai über­ein, dass die nicht aus­ge­zahl­ten Schein­ren­di­ten der Anla­gen im Jahr der Insol­venz­eröff­nung 2001 zu Ver­lus­ten füh­ren. Die Ver­lus­te kön­nen dann gemäß den all­ge­mei­nen steu­er­li­chen Vor­schrif­ten gege­be­nen­falls rück- und vor­ge­tra­gen wer­den.