Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer

Die Finanzverwaltung hat auf die Feststellung des Bundesfinanzhofs reagiert, dass ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf die zeitnahe Erteilung einer Steuernummer besteht.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat auf ein Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs aus dem letz­ten Jahr reagiert, in dem der Bun­des­fi­nanz­hof einen grund­sätz­li­chen Anspruch auf die Ertei­lung einer Steu­er­num­mer fest­ge­stellt hat. Die Finanz­ver­wal­tung will zwar wei­ter an der Pra­xis fest­hal­ten, Anträ­ge auf umsatz­steu­er­li­che Erfas­sung auf Schlüs­sig­keit und Ernst­haf­tig­keit zu über­prü­fen. Allein die Erklä­rung des Antrag­stel­lers, eine selbst­stän­di­ge oder gewerb­li­che Tätig­keit zu beab­sich­ti­gen, reicht also nicht aus. Auf­grund des Urteils soll die Prü­fung aller­dings zeit­nah erfol­gen.