Liechtensteiner Gericht kippt Entschädigung für Steuersünder

In zweiter Instanz ist die Schadensersatzforderung eines Steuersünders gegen die Fürstenbank LGT vorerst zurückgewiesen worden.

Vor eini­gen Mona­ten hat­te das fürst­li­che Land­ge­richt in Liech­ten­stein einem Kun­den der Fürs­ten­bank LGT Scha­dens­er­satz zuge­spro­chen, weil die Bank ihn zu spät über den Dieb­stahl sei­ner Kon­to­da­ten infor­miert habe. Dadurch habe er hier­zu­lan­de kei­ne straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge mehr abge­ben kön­nen, wes­halb ihm die Bank die zusätz­lich zur Steu­er fäl­li­ge Stra­fe in Höhe von 7,3 Mil­lio­nen Euro erset­zen soll. Die­se Ent­schei­dung hat nun das liech­ten­stei­ni­sche Ober­ge­richt wie­der gekippt. Das letz­te Wort ist damit aber noch nicht gespro­chen, denn in drit­ter Instanz muss nun der Obers­te Gerichts­hof über einen mög­li­chen Scha­dens­er­satz ent­schei­den. Mit einem Urteil ist aller­dings nicht mehr in die­sem Jahr zu rech­nen.