Fahrtkosten für ein Hochschulstudium

Regelmäßige Fahrtkosten für ein Hochschulstudium können nicht mit der Kilometerpauschale, sondern nur mit der Pendlerpauschale steuerlich berücksichtigt werden.

Auf­wen­dun­gen für Fahr­ten zur Hoch­schu­le, die der Stu­dent im Rah­men eines her­kömm­li­chen Prä­senz­stu­di­ums nach­hal­tig, fort­dau­ernd und immer wie­der auf­sucht, kön­nen nur mit der Pend­ler­pau­scha­le berück­sich­tigt wer­den, meint das Finanz­ge­richt Köln. Geklagt hat­te eine Stu­den­tin, die die Fahrt­kos­ten nach Dienst­rei­se­grund­sät­zen ermit­tel­te indem sie pro gefah­re­nem Kilo­me­ter und nicht pro Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter 0,30 Euro ansetz­te.