Software für Abgeltungsteuer noch nicht fertig

Die Finanzämter können mangels geeigneter Software nach wie vor einen Teil der Steuererklärungen noch nicht bearbeiten.

Die Finanz­äm­ter kämp­fen wei­ter mit der Ein­füh­rung der Abgel­tungs­teu­er. So wur­de Ende Febru­ar bekannt, dass die Finanz­äm­ter vie­le Steu­er­erklä­run­gen für 2009 erst viel spä­ter als sonst üblich bear­bei­ten kön­nen, weil die Soft­ware der Finanz­ver­wal­tung eine mög­li­che Steu­er­erstat­tung nicht kor­rekt berech­nen konn­te. Seit Ende Mai gibt es nun zwar eine neue Pro­gramm­ver­si­on, aber auch die ist mit ver­schie­de­nen Sach­ver­hal­ten immer noch über­for­dert.

Kon­kret ist jetzt die Bear­bei­tung von Fäl­len mit Ver­lust­vor­trä­gen aus pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­ten und aus­schließ­lich posi­ti­ven Ein­künf­ten aus pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­ten im Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2009 mög­lich. Dage­gen kön­nen fol­gen­de Fäl­le der­zeit noch immer nicht bear­bei­tet wer­den:

  • nega­ti­ve Ein­künf­te auf der Anla­ge KAP im Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2009

  • aus­ge­üb­te Antrags­wahl­rech­te zur Ver­lust­ver­rech­nung

  • Ver­lust­vor­trä­ge bzw. im Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2009 neu ent­ste­hen­de Ver­lus­te aus dem geson­der­ten Ver­rech­nungs­kreis “Leis­tun­gen”

  • 2009 neu ent­stan­de­ne Ver­lus­te aus dem geson­der­ten Ver­rech­nungs­kreis “pri­va­te Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­te”

Nach Klä­rung der dazu noch offe­nen Fra­gen soll die pro­gramm­tech­ni­sche Rea­li­sie­rung erfol­gen. Von einem Ein­satz der nächs­ten Soft­ware­ver­si­on geht die Finanz­ver­wal­tung der­zeit im August aus. Als Über­gangs­lö­sung für drin­gen­den Fäl­le besteht der­zeit die Mög­lich­keit, vor­über­ge­hend auf eine Ver­lust­ver­rech­nung zu ver­zich­ten, damit die Ver­an­la­gung unter dem Vor­be­halt der Nach­prü­fung erfol­gen kann. Die Ver­lust­ver­rech­nung wird dann zu einem spä­te­ren Zeit­punkt nach­ge­holt. Ein erneu­ter Antrag ist dafür dann nicht mehr erfor­der­lich.