Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss die Wohnung nicht unbedingt die eigene sein — genauso kommt die Wohnung des Partners in Frage.

Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te im Sin­ne des Ein­kom­men­steu­er­ge­set­zes kön­nen auch Fahr­ten sein, die Sie zwi­schen der Woh­nung Ihres Part­ners oder Ihrer Part­ne­rin und Ihrer Arbeits­stät­te zurück­le­gen. Dabei ist es uner­heb­lich, wel­che Rechts­grund­la­ge für die Nut­zung die­ser Woh­nung vor­liegt. Maß­geb­lich ist, dass Sie an der Woh­nung Besitz haben und die Woh­nung der ört­li­che Mit­tel­punkt Ihrer Lebens­in­ter­es­sen ist. Ohne Bedeu­tung ist, ob Sie ein eige­nes Haus oder eine eige­ne Woh­nung haben.