Lohnsteuerrückerstattung für steuerfreie Nutzung

Wurde vor der rückwirkenden Steuerfreistellung der privaten Nutzung betrieblicher Geräte vom Arbeitgeber Lohnsteuer abgeführt, so ist das Geld noch nicht verloren.

Ab dem Jahr 2000 wur­de die Steu­er­pflicht für die pri­va­te Nut­zung betrieb­li­cher PCs und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rä­te rück­wir­kend auf­ge­ho­ben. Daher kann es durch­aus sein, dass Ihr Arbeit­ge­ber Lohn­steu­er für die pri­va­te Nut­zung erho­ben und an das Finanz­amt abge­führt hat, als noch die alte Geset­zes­la­ge galt. Sie kön­nen in einem sol­chen Fall die zuviel gezahl­te Lohn­steu­er über Ein­kom­men­steu­er­ver­an­la­gung zurück­be­kom­men. Vor­aus­set­zung dafür ist eine Beschei­ni­gung des Arbeit­ge­bers über die Höhe der ver­steu­er­ten Vor­tei­le.