Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit der Bank

Mit der Einrichtung von Schlichtungsstellen lassen sich Streitigkeiten mit den Kreditinstituten günstiger klären als durch eine Klage vor einem ordentlichen Gericht.

Bei Strei­tig­kei­ten mit der aus­füh­ren­den Bank im Über­wei­sungs-, Zah­lungs- und Giro­ver­kehr kön­nen die Betei­lig­ten statt der ordent­li­chen Gerich­te eine Schlich­tungs­stel­le anru­fen. Die Deut­sche Bun­des­bank hat mit Geneh­mi­gung des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ters ihre Schlich­tungs­auf­ga­ben auf den Bun­des­ver­band deut­scher Ban­ken über­tra­gen. Kun­den­be­schwer­den sind an den

Ombuds­mann beim Bun­des­ver­band deut­scher Ban­ken­Burg­stra­ße 2810178 Ber­lin

zu rich­ten. Für Beschwer­den, die sich gegen eine Hypo­the­ken­bank rich­ten und nicht Über­wei­sun­gen betref­fen, wird eine Kun­den­be­schwer­de­stel­le beim

Ver­band deut­scher Hypo­the­ken­ban­ken­Post­fach 08055410005 Ber­lin

ein­ge­rich­tet. Die Schlich­tung ist kos­ten­güns­ti­ger als eine Kla­ge vor einem ordent­li­chen Gericht. Trotz­dem ist mit der Durch­füh­rung eines Schlich­tungs­ver­fah­rens die Mög­lich­keit einer Kla­ge nicht aus­ge­schlos­sen, wenn die Betei­lig­ten mit dem Schlich­ter­spruch nicht ein­ver­stan­den sind.