Neue Sachbezugswerte ab 2002

Durch die Änderung der Sachbezugsverordnung gelten ab dem 1. Januar 2002 neue Sachbezugswerte.

Die Bun­des­re­gie­rung hat die Sach­be­zugs­wer­te für 2002 beschlos­sen. Die Sach­be­zugs­ver­ord­nung (Sach­BezV) sieht fol­gen­de monat­li­che Sach­be­zugs­wer­te vor:

Alte Bun­des­län­der Neue Bun­des­län­der
Unter­kunft 185,65 € 164,00 €
Woh­nung ent­fällt ab 2002, Grund­la­ge ist die orts­üb­li­che Mie­te
Ver­pfle­gung 192,60 € 192,60 €
Früh­stück 42,10 € 42,10 €
Mit­tag­essen 75,25 € 75,25 €
Abend­essen 75,25 € 75,25 €

Mahl­zei­ten die unent­gelt­lich oder ver­bil­ligt an die Arbeit­neh­mer abge­ge­ben wer­den, sind mit dem antei­li­gen amt­li­chen Sach­be­zugs­wert bewer­ten. Das­sel­be gilt für die Mahl­zei­ten, die zur übli­chen Bekös­ti­gung anläss­lich oder wäh­rend einer Aus­wärts­tä­tig­keit oder im Rah­men einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung abge­ge­ben wer­den. Der amt­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt also im Kalen­der­jahr 2002

  • für ein Mit­tag- oder Abend­essen 2,51 €

  • für ein Früh­stück 1,4 €