Haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung?

Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden sind keine hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und damit nur als Handwerkerleistung steuerlich begünstigt.

Immer wie­der gibt es mit dem Finanz­amt Streit um die Fra­ge, ob eine bestimm­te Dienst­leis­tung nun als haus­halts­na­he Dienst­leis­tung oder als Hand­wer­k­erleis­tung zu qua­li­fi­zie­ren ist. Für den Fall von Maler- und Tape­zier­ar­bei­ten an Innen­wän­den und Decken hat nun der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, dass es sich nicht um haus­wirt­schaft­li­che Tätig­kei­ten han­delt, die als haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen begüns­tigt sind, son­dern um hand­werk­li­che Tätig­kei­ten, für die ein Anspruch auf die Steu­er­be­güns­ti­gung für Hand­wer­k­erleis­tun­gen besteht.