Finanzminister verzichtet auf Fiskusprivileg

Die geplante Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzfall wird zugunsten anderer Maßnahmen, die das Steueraufkommen steigern sollen, aufgegeben.

Ursprüng­lich sah das Spar­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung unter ande­rem auch die Wie­der­ein­füh­rung des Fis­kus­pri­vi­legs im Insol­venz­fall vor. Auf mas­si­ven Pro­test der Insol­venz­ver­wal­ter und Inter­ven­ti­on der Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin hin will der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter nun aber doch auf die­sen Schritt ver­zich­ten. Die Wie­der­ein­füh­rung des Fis­kus­pri­vi­legs hät­te die Ret­tung insol­ven­ter Betrie­be mas­siv erschwert, weil für die Sanie­rung in vie­len Fäl­len kein Kapi­tal mehr übrig blei­ben wür­de. Aller­dings müs­sen die 500 Mil­lio­nen Euro, die sich der Finanz­mi­nis­ter jedes Jahr von der Wie­der­ein­füh­rung ver­spro­chen hat­te, nun aus einer ande­ren Quel­le kom­men. Die Alter­na­ti­ve, die momen­tan im Gesetz­ent­wurf ent­hal­ten ist, löst jeden­falls bei den Betrof­fe­nen noch lau­te­re Pro­tes­te aus.