Gleichbehandlung von Lebenspartnern bei der Erbschaftsteuer

Die frühere Schlechterstellung von eingetragenen Lebenspartnern ist verfassungswidrig und muss rückwirkend beseitigt werden.

Ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner müs­sen bei der Erb­schaft­steu­er mit Ehe­part­nern gleich­ge­stellt wer­den. Die bis­her gel­ten­de steu­er­li­che Benach­tei­li­gung hält das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt für ver­fas­sungs­wid­rig, denn die Pri­vi­le­gie­rung von Ehe­gat­ten las­se sich nun ein­mal nicht allein mit dem beson­de­ren staat­li­chen Schutz von Ehe und Fami­lie recht­fer­ti­gen. Die Ent­schei­dung bezieht sich aus­drück­lich nur auf das Erb­schaft­steu­er­recht vor der Erb­schaft­steu­er­re­form 2008, da die Reform ab 2009 bereits eine deut­li­che Bes­ser­stel­lung der Lebens­part­ner brach­te. Der Gesetz­ge­ber muss nun bis Ende des Jah­res eine Neu­re­ge­lung für die Alt­fäl­le im Zeit­raum zwi­schen Ein­füh­rung der ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft im Febru­ar 2001 und dem 31. Dezem­ber 2008 schaf­fen.

Im Herbst steht das Jah­res­steu­er­ge­setz 2010 zur Ver­ab­schie­dung an. Dar­in ist schon jetzt vor­ge­se­hen, den letz­ten Unter­schied bei der Erb­schaft­steu­er zwi­schen Lebens­part­nern und Ehe­part­nern auf­zu­he­ben. Aktu­ell haben Lebens­part­ner näm­lich den glei­chen Frei­be­trag wie Ehe­part­ner, sind aber in der ungüns­ti­gen Steu­er­klas­se III. Es ist daher wahr­schein­lich, dass das Jah­res­steu­er­ge­setz 2010 in die­sem Punkt ein­fach um eine Rege­lung für Alt­fäl­le ergänzt wird, die dann mög­li­cher­wei­se auch die Erb­schaf­ten zwi­schen dem 1. Janu­ar 2009 und dem Inkraft­tre­ten des Jah­res­steu­er­ge­set­zes 2010 umfas­sen könn­te. Es ist daher wich­tig, Erb­schaft­steu­er­be­schei­de bis zur Ver­ab­schie­dung des Geset­zes per Ein­spruch offen zu hal­ten.