Grundlage für die Umsatzsteuer auf die Privatnutzung eines Pkws

Die Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung, nach der die Besteuerung der Privatnutzung nach der 1 %-Regelung auch als Grundlage für die Umsatzsteuer für die Nutzungsentnahme dienen kann, gilt nur ganz oder gar nicht.

Nach einer Ver­ein­fa­chungs­re­ge­lung der Finanz­ver­wal­tung kann ein Unter­neh­mer bei der Ermitt­lung der Bemes­sungs­grund­la­ge für die Umsatz­be­steue­rung der Pri­vat­nut­zung sei­nes Fir­men­wa­gens vom Wert der Nut­zungs­ent­nah­me nach der 1 %-Rege­lung aus­ge­hen und von die­sem Wert für die nicht mit Vor­steu­ern belas­te­ten Kos­ten einen pau­scha­len Abschlag von 20 % vor­neh­men. Die­se Ver­ein­fa­chungs­re­ge­lung ist eine ein­heit­li­che Schät­zung, die von einem Unter­neh­mer nur ins­ge­samt oder gar nicht in Anspruch genom­men wer­den kann, meint der Bun­des­fi­nanz­hof. Der Unter­neh­mer darf daher nicht vom ertrag­steu­er­li­chen Wert der Nut­zungs­ent­nah­me nach der 1 %-Rege­lung aus­ge­hen und dann den pro­zen­tua­len Abschlag für die nicht mit Vor­steu­ern belas­te­ten Kos­ten anhand der tat­säch­li­chen Kos­ten ermit­teln.