Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen auch vorliegt, wenn das Ladenlokal des Betriebs nicht mit verkauft, sondern nur vermietet wird.
Der Bundesfinanzhof lässt vom Europäischen Gerichtshof die Frage klären, ob eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, wenn ein Unternehmer den Warenbestand und die Geschäftsausstattung seines Geschäfts verkauft und dem Käufer das zugehörige Ladenlokal lediglich vermietet. Ergänzend will der Bundesfinanzhof wissen, ob es dabei auf die Laufzeit des Mietvertrags ankommt. Wichtig ist diese Anfrage für alle Unternehmer, die beim Verkauf ihres Betriebs über eine ähnliche Gestaltung nachdenken.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer