Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen auch vorliegt, wenn das Ladenlokal des Betriebs nicht mit verkauft, sondern nur vermietet wird.
Der Bundesfinanzhof lässt vom Europäischen Gerichtshof die Frage klären, ob eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, wenn ein Unternehmer den Warenbestand und die Geschäftsausstattung seines Geschäfts verkauft und dem Käufer das zugehörige Ladenlokal lediglich vermietet. Ergänzend will der Bundesfinanzhof wissen, ob es dabei auf die Laufzeit des Mietvertrags ankommt. Wichtig ist diese Anfrage für alle Unternehmer, die beim Verkauf ihres Betriebs über eine ähnliche Gestaltung nachdenken.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
- Vom Arbeitnehmer getragene Stromkosten für Elektrodienstwagen
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026