Schulgeld für Schweizer Privatschule nicht abziehbar

Weil die Schweiz kein EU-Mitglied ist, sind Schulgelder für eine Schweizer Privatschule nicht steuerlich abziehbar.

Schul­gel­der kön­nen inner­halb gewis­ser Gren­zen als Son­der­aus­ga­ben abge­zo­gen wer­den. Vor­aus­set­zung dafür ist aber, dass die Pri­vat­schu­le in einem Mit­glied­staat der EU liegt. Weil die Schweiz aber weder EU-Mit­glied noch dem Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum bei­getre­ten ist, sieht das Baden-Würt­tem­ber­ger Finanz­ge­richt kei­nen Grund, war­um Schul­geld für eine Schwei­zer Pri­vat­schu­le steu­er­lich abzugs­fä­hig sein soll­te.