Gutachten zu ELENA

Zu dem umstrittenen Datensammelprojekt ELENA liegen jetzt zwei Gutachten mit gegensätzlichen Beurteilungen vor.

Seit Anfang des Jah­res müs­sen Arbeit­ge­ber monat­lich Daten ablie­fern für den elek­tro­ni­schen Ent­gelt­nach­weis (ELENA). Eben­falls seit Anfang des Jah­res ver­geht kaum eine Woche, in der sich ELENA nicht neu­er Kri­tik stel­len muss. Unter ande­rem des­we­gen hat­te die Bun­des­re­gie­rung im Som­mer eine befris­te­te Aus­set­zung von ELENA erwo­gen.

Viel Neu­es hat sich im Sep­tem­ber getan: Wäh­rend das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt einen Eil­an­trag gegen ELENA abge­lehnt hat, wur­den zwei Gut­ach­ten zu ELENA ver­öf­fent­licht. Der Staats­recht­ler Hein­rich Wilms meint in sei­nem Gut­ach­ten, ELENA sei “unrett­bar ver­fas­sungs­wid­rig”, wäh­rend der Nor­men­kon­troll­rat sich für das Ver­fah­ren aus­spricht, aber Pro­ble­me mit der man­geln­den Ver­brei­tung der elek­tro­ni­schen Signa­tur sieht.