Anwendungserlass löst Umsatzsteuer-Richtlinien ab

Weil die Umsatzsteuer-Richtlinien offenbar nicht mehr schnell genug aktualisiert werden können, wurden sie ab dem 1. November 2010 durch einen Anwendungserlass ersetzt.

Zum 1. Novem­ber 2010 wur­den die Umsatz­steu­er-Richt­li­ni­en 2008 auf­ge­ho­ben. An ihre Stel­le tritt ein neu­er, mehr als 600 Sei­ten star­ker Anwen­dungs­er­lass, den das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um im Okto­ber ver­öf­fent­licht hat. Mit dem Anwen­dungs­er­lass will die Finanz­ver­wal­tung eine bes­se­re Tages­ak­tua­li­tät gewähr­leis­ten, da er bei Bedarf jeder­zeit geän­dert wer­den kann. Eine jeweils tages­ak­tu­el­le Fas­sung soll stän­dig für alle Betrof­fe­nen abruf­bar sein. Der Erlass gilt für alle Umsät­ze, die nach dem 31. Okto­ber 2010 aus­ge­führt wer­den. Für ande­re Steu­er­ar­ten (Ein­kom­men­steu­er, Lohn­steu­er etc.) beab­sich­tigt die Finanz­ver­wal­tung nicht, die jewei­li­gen Richt­li­ni­en durch einen Anwen­dungs­er­lass zu erset­zen.