EU-Kommission verlangt Änderung der Organvorschriften

Weil ausländische Gesellschaftsformen von der Bildung einer steuerlichen Organschaft ausgenommen sind, verlangt die EU-Kommission Änderungen im deutschen Steuerrecht.

Im Sep­tem­ber hat die EU-Kom­mis­si­on Deutsch­land förm­lich auf­ge­for­dert, ihre Vor­schrif­ten zur steu­er­li­chen Organ­schaft zu ändern. Ein nach dem Gesell­schafts­recht eines ande­ren Mit­glied­staa­tes gegrün­de­tes Unter­neh­men mit sta­tua­ri­schem Sitz im Aus­land und Geschäfts­lei­tung in Deutsch­land kann kei­ne steu­er­li­che Organ­schaft bil­den, obwohl es in Deutsch­land unein­ge­schränkt steu­er­pflich­tig ist. Dar­in sieht die Kom­mis­si­on eine Dis­kri­mi­nie­rung gegen­über inlän­di­schen Wett­be­wer­bern und damit eine Beein­träch­ti­gung der Nie­der­las­sungs­frei­heit für Unter­neh­men in Deutsch­land.