Signatur für elektronische Rechnungen vor dem Ende

Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit die Möglichkeit, die Pflicht zur elektronischen Signatur bereits ab Mitte nächsten Jahres abzuschaffen.

Eine Ände­rung der EU-Direk­ti­ve zur Mehr­wert­steu­er ver­langt von den Mit­glieds­staa­ten die voll­stän­di­ge Gleich­stel­lung von Papier- und elek­tro­ni­schen Rech­nun­gen. Das müs­sen die EU-Staa­ten spä­tes­tens bis 2013 umge­setzt haben. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um prüft nun eine ent­spre­chen­de Geset­zes­än­de­rung, die die Pflicht zur Signa­tur für eine elek­tro­ni­sche Rech­nung auf­hebt. Zwar muss der Emp­fän­ger wie bei Papier­rech­nun­gen die Echt­heit der Her­kunft und die Unver­sehrt­heit des Inhalts prü­fen, aber auf wel­chem Wege das geschieht, soll nicht mehr gere­gelt wer­den. Bleibt es beim Plan des Minis­te­ri­ums, soll die Ände­rung bereits zum 1. Juli 2011 in Kraft tre­ten, also rund andert­halb Jah­re vor Ablauf der EU-Frist.