Übergangsfrist für E-Bilanz wird um 1 Jahr verlängert

Weil die Anwendungsvorschriften für die E-Bilanz erst Ende 2010 vorliegen, wird die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Bilanz um ein Jahr verschoben.

Ursprüng­lich soll­ten alle Betrie­be schon ab dem kom­men­den Jahr ihre Bilanz auf elek­tro­ni­schem Weg abge­ben. Doch erst Ende die­ses Jah­res wer­den die Vor­schrif­ten zur elek­tro­ni­schen Bilanz kon­kre­ti­siert, sodass nur weni­ge Wochen Zeit für die Umset­zung blie­ben. Nun hat sich Baden-Würt­tem­berg auf Bun­des­ebe­ne mit sei­ner For­de­rung nach einer ver­län­ger­ten Über­gangs­frist für die elek­tro­ni­sche Bilanz durch­ge­setzt. Noch im Dezem­ber soll die Anwen­dungs­zeit­punkt­ver­schie­bungs­ver­ord­nung beschlos­sen wer­den, die die Ein­füh­rung der E-Bilanz um ein Jahr ver­schiebt. Die Ver­pflich­tung zur elek­tro­ni­schen Über­mitt­lung der Bilanz­da­ten soll dann erst­ma­lig für Wirt­schafts­jah­re gel­ten, die nach dem 31. Dezem­ber 2011 begin­nen.