Vorsteuervergütung für 2009 um sechs Monate verlängert

Wegen der Anfangsschwierigkeiten mit dem neuen elektronischen Vorsteuervergütungsverfahren wird die Antragsfrist für 2009 bis zum 31. März 2011 verlängert.

Anträ­ge auf Vor­steu­er­ver­gü­tung müs­sen seit Anfang die­sen Jah­res elek­tro­nisch über ein Web-Por­tal der Finanz­ver­wal­tung gestellt wer­den. Mit die­ser Ände­rung durch das EU-Mehr­wert­steu­er­pa­ket hat­ten aber meh­re­re EU-Staa­ten so ihre Pro­ble­me: Statt ein­heit­lich am 1. Janu­ar sind die letz­ten Por­ta­le erst Mit­te Mai 2010 geöff­net wor­den. Statt der vor­ge­se­he­nen neun Mona­te für einen Erstat­tungs­an­trag blieb damit in eini­gen Staa­ten wesent­lich weni­ger Zeit.

Die EU-Kom­mis­si­on hat daher vor­ge­schla­gen, die Frist für einen Antrag ein­ma­lig um sechs Mona­te zu ver­län­gern. Der Minis­ter­rat hat die­sen Vor­schlag mitt­ler­wei­le abge­seg­net, womit für einen Ver­gü­tungs­an­trag für das Jahr 2009 nun Zeit bleibt bis zum 31. März 2011.