Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz revidiert

Das neue Abkommen regelt einen Informationsaustausch für die Zukunft. Gleichzeitig wurden Verhandlungen über Regelungen für die Vergangenheit vereinbart.

Ende Okto­ber haben die Regie­run­gen von Deutsch­land und der Schweiz ein revi­dier­tes Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men unter­zeich­net. Das Abkom­men sieht unter ande­rem einen steu­er­li­chen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch ab dem 1. Janu­ar 2011 vor und muss in Deutsch­land noch vom Bun­des­tag und Bun­des­rat ver­ab­schie­det wer­den. Gleich­zei­tig haben die bei­den Regie­run­gen aber auch die Auf­nah­me wei­te­rer Steu­er­ver­hand­lun­gen ab 2011 ver­ein­bart. Dabei sol­len Rege­lun­gen für die Besteue­rung bis­her unver­steu­er­ter Kapi­tal­an­la­gen und Kapi­tal­ein­künf­te eben­so gefun­den wer­den wie hin­sicht­lich des Ankaufs steu­er­rele­van­ter Daten. Künf­ti­ge Erträ­ge sol­len über eine Abgel­tungs­steu­er erfasst wer­den, wobei der Steu­er­satz noch zu ver­han­deln ist.