Steuerinformationsabkommen mit Liechtenstein
Jetzt gilt das Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch mit Liechtenstein, das dem Fiskus bei Bedarf Zugriffsrecht auf Liechtensteiner Bankinformationen gibt.
Nach einigem Ringen hat das Bundesfinanzministerium sein Ziel erreicht, ein Steuerinformationsabkommen mit Liechtenstein umzusetzen. Am 28. Oktober ist das Abkommen in Kraft getreten, das dem deutschen Fiskus die Möglichkeit gibt, auf Ersuchen alle Informationen — einschließlich Bankinformationen — zu erhalten, die für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens notwendig sind. Das Abkommen gilt für die Veranlagungszeiträume ab 2010.
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