Steuerinformationsabkommen mit Liechtenstein
Jetzt gilt das Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch mit Liechtenstein, das dem Fiskus bei Bedarf Zugriffsrecht auf Liechtensteiner Bankinformationen gibt.
Nach einigem Ringen hat das Bundesfinanzministerium sein Ziel erreicht, ein Steuerinformationsabkommen mit Liechtenstein umzusetzen. Am 28. Oktober ist das Abkommen in Kraft getreten, das dem deutschen Fiskus die Möglichkeit gibt, auf Ersuchen alle Informationen — einschließlich Bankinformationen — zu erhalten, die für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens notwendig sind. Das Abkommen gilt für die Veranlagungszeiträume ab 2010.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen