Steuerinformationsabkommen mit Liechtenstein

Jetzt gilt das Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch mit Liechtenstein, das dem Fiskus bei Bedarf Zugriffsrecht auf Liechtensteiner Bankinformationen gibt.

Nach eini­gem Rin­gen hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um sein Ziel erreicht, ein Steu­er­in­for­ma­ti­ons­ab­kom­men mit Liech­ten­stein umzu­set­zen. Am 28. Okto­ber ist das Abkom­men in Kraft getre­ten, das dem deut­schen Fis­kus die Mög­lich­keit gibt, auf Ersu­chen alle Infor­ma­tio­nen — ein­schließ­lich Bank­in­for­ma­tio­nen — zu erhal­ten, die für die Durch­füh­rung eines Besteue­rungs­ver­fah­rens oder eines Steu­er­straf­ver­fah­rens not­wen­dig sind. Das Abkom­men gilt für die Ver­an­la­gungs­zeit­räu­me ab 2010.