Mindestbesteuerung bleibt fraglich
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung per Verlustverrechnungsbeschränkung.
Eine der ersten Maßnahmen der rot-grünen Regierungskoalition war die Einführung einer Verlustverrechnungsbeschränkung durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002. Damit galt zwischen 1999 und 2003 eine faktische Mindestbesteuerung, weil die Verrechnung von Verlusten mit Einkünften einer anderen Einkunftsart nur noch eingeschränkt möglich war. Ab 2004 hat dieselbe Koalition die Regelung wieder abgeschafft, weil sie sich in der Praxis als schwer handhabbar erwiesen habe.
Für die Zeit davor musste sich schon der Bundesfinanzhof mit der Regelung befassen, der sie für so verkorkst hielt, dass sie aufgrund ihrer Komplexität und schweren Verständlichkeit wegen fehlender Normenklarheit verfassungswidrig sei. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht um eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung gebeten. Diesen Vorlagebeschluss hat das Gericht nun als unzulässig zurückgewiesen. Als Grund dafür gibt das Verfassungsgericht an, der Bundesfinanzhof habe sich nicht ausreichend mit den verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten und Sichtweisen zu der Thematik auseinandergesetzt. Es ist damit weiterhin unklar, ob die Vorschrift nun verfassungswidrig ist oder nicht. Der Bundesfinanzhof kann zwar das Bundesverfassungsgericht erneut anrufen, jedoch erst dann, wenn er sich selbst noch einmal mit dem Thema befasst hat.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform