Neuregelung der Kfz-Steuer für Wohnmobile ist verfassungsgemäß

Zwar erfolgte die Neuregelung rückwirkend, aber sie ist verfassungsgemäß, weil sie zum Vorteil der Wohnmobilbesitzer war.

Die Neu­re­ge­lung der Kfz-Steu­er für Wohn­mo­bi­le ab dem 1. Janu­ar 2006 ist ver­fas­sungs­ge­mäß. Eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de, die sich gegen die rück­wir­ken­de Geset­zes­än­de­rung rich­te­te, hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Die Neu­re­ge­lung ent­fal­tet zwar eine ech­te Rück­wir­kung, da sie auch für bereits abge­schlos­se­ne Ver­an­la­gungs­zeit­räu­me anwend­bar ist, aber das Rück­wir­kungs­ver­bot gilt nur für belas­ten­de Rege­lun­gen. Die Neu­re­ge­lung aber sei eine begüns­ti­gen­de Rege­lung, meint das Gericht, denn ohne die Neu­re­ge­lung wären Wohn­mo­bi­le ab dem 1. Janu­ar 2006 als Pkw nach dem Hub­raum und damit höher zu besteu­ern.