Verfassungsbeschwerden gegen Erbschaftsteuerreform gescheitert

Die Verfassungsbeschwerden von Erblassern will das Bundesverfassungsgericht nicht verhandeln, weil nur die Erben von der Steuer betroffen sind.

Meh­re­re Ver­fas­sungs­be­schwer­den gegen das neue Erb­schaft­steu­er­recht hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Abge­wie­sen wur­den die Beschwer­den jedoch nicht etwa des­halb, weil das Gericht kei­ne Ein­wän­de gegen die Erb­schaft­steu­er­re­form hät­te, son­dern weil die Beschwer­de­füh­rer nicht selbst betrof­fen sind. Es hat­ten sich näm­lich meh­re­re Erb­las­ser mit erheb­li­chem Pri­vat- und Betriebs­ver­mö­gen an das Ver­fas­sungs­ge­richt gewandt, weil sie sich durch die neue Erb­schaft­steu­er in ihrer Tes­tier­frei­heit ein­ge­schränkt sahen.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt argu­men­tiert aber, dass die Erb­schaft­steu­er aus­schließ­lich den Erben trifft und daher die Tes­tier­frei­heit des Erb­las­sers nicht ent­schei­dend ein­schränkt, zumal die Erb­las­ser kei­nen ent­schei­den­den Ein­fluss dar­auf haben, ob die Erben letzt­lich mit Erb­schaft­steu­er belas­tet wer­den.