Ehegattensplitting auch für Lebenspartnerschaft

Das Niedersächsische Finanzgericht will ein Ehegattensplitting auch für Lebenspartner nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr kategorisch ausschließen.

Bis­her galt es als eher­ner, vom Bun­des­fi­nanz­hof abge­seg­ne­ter Grund­satz, dass eine ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner­schaft nicht vom Ehe­gat­ten­split­ting pro­fi­tie­ren kann. Doch ange­sichts einer Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, in der das Gericht im Som­mer die Ungleich­be­hand­lung von Ehe und ein­ge­tra­ge­ner Lebens­part­ner­schaft bei der Erb­schaft­steu­er kri­ti­sier­te, kamen dem Nie­der­säch­si­schen Finanz­ge­richt Zwei­fel.

Mit der glei­chen Begrün­dung wie bei der Erb­schaft­steu­er müss­te auch eine Gleich­be­hand­lung bei der Ein­kom­men­steu­er mög­lich sein. Das Gericht hält daher den Aus­schluss vom Ehe­gat­ten­split­ting für Lebens­part­ner für ver­fas­sungs­wid­rig und hat einer Steu­er­zah­le­rin Aus­set­zung der Voll­zie­hung gewährt. Als nächs­tes wird sich der Bun­des­fi­nanz­hof mit der Fra­ge befas­sen müs­sen, bei dem jetzt eine Beschwer­de der Finanz­ver­wal­tung gegen die Ent­schei­dung anhän­gig ist.