Änderungen für Privatpersonen und Familien

Zum neuen Jahr gibt es Sparmaßnahmen statt Steuergeschenke.

Anders als im Vor­jahr gibt es die­ses Jahr kei­ne gro­ßen Steu­er­ge­schen­ke für Fami­li­en. Die Ände­run­gen ste­hen im Zei­chen der Haus­halts­kon­so­li­die­rung, Ver­bes­se­run­gen gibt es nur in Ein­zel­fäl­len.

  • Hand­wer­k­erleis­tun­gen: Von der Steu­er­ermä­ßi­gung für Hand­wer­k­erleis­tun­gen sind ab 2011 öffent­lich geför­der­te Maß­nah­men aus­ge­nom­men. Der Aus­schluss gilt jedoch nur, wenn die För­de­rung auch tat­säch­lich in Anspruch genom­men wird. Betrof­fen sind alle Auf­wen­dun­gen nach dem 31. Dezem­ber 2010, sofern die Leis­tun­gen eben­falls nach die­sem Ter­min erbracht wur­den.

  • Ehren­amt­li­che Betreu­er: Auf­wen­dungs­ent­schä­di­gun­gen für ehren­amt­li­che Vor­mün­der, recht­li­che Betreu­er oder Pfle­ger sind jetzt bis zu einer Höhe von 2.100 Euro im Jahr steu­er­frei. Bis­her lag der Frei­be­trag bei 500 Euro. Dafür gilt die­ser neue Betrag nun gleich­zei­tig auch für die Übungs­lei­ter­pau­scha­le. Die Steu­er­frei­heit gilt also nur, wenn die Auf­wands­ent­schä­di­gung gemein­sam mit einer even­tu­el­len Pau­scha­le unter 2.100 Euro liegt.

  • Eltern­geld: Das Eltern­geld wird in mehr­fa­cher Hin­sicht ein­ge­schränkt. Mit Abstand die meis­ten Eltern wird die Absen­kung der Ein­kom­mens­er­satz­quo­te von 67 % auf 65 % ab einem Ein­kom­men von 1.200 Euro tref­fen. Wei­ter­hin wird das Eltern­geld zukünf­tig auf Arbeits­lo­sen­geld II, Sozi­al­hil­fe und den Kin­der­zu­schlag ange­rech­net, soweit es 300 Euro über­steigt. Und zuletzt ent­fällt der Anspruch auf Eltern­geld ganz, wenn das Ein­kom­men des anspruchs­be­rech­tig­ten Eltern­teils über 250.000 Euro (500.000 Euro für bei­de Eltern­tei­le) liegt.

  • Ver­sor­gungs­aus­gleich: Aus­gleichs­zah­lun­gen im Rah­men des Ver­sor­gungs­aus­gleichs sind zukünf­tig nur noch dann als Son­der­aus­ga­ben abzugs­fä­hig, wenn der Emp­fän­ger unbe­schränkt steu­er­pflich­tig ist oder die­se in einem ande­ren EU/E­WR-Staat ver­steu­ert. Ist der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug mög­lich, muss der Emp­fän­ger die Zah­lung auch dann ver­steu­ern, wenn sich der Abzug nicht aus­ge­wirkt hat. Dafür kann nun auch ein Aus­gleich in Form von Kapi­tal­zah­lun­gen als Son­der­aus­ga­ben gel­tend gemacht wer­den und nicht nur eine Aus­gleichs­ren­te. Wei­te­re Ände­run­gen betref­fen die Anpas­sung an das Ver­sor­gungs­aus­gleichs­ge­setz.

  • Lebens­part­ner: Bei der Erb­schaft­steu­er wird der letz­te Unter­schied zwi­schen Ehe­part­ner und ein­ge­tra­ge­nem Lebens­part­ner besei­tigt. Auch der Lebens­part­ner fällt künf­tig in die güns­ti­ge Steu­er­klas­se I. Gleich­zei­tig wird nach einer Vor­ga­be des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts eine Neu­re­ge­lung für Erb­schaf­ten und Schen­kun­gen vor der Erb­schaft­steu­er­re­form geschaf­fen. Auch bei der Grund­er­werb­steu­er wird der Lebens­part­ner wie ein Ehe­part­ner von der Steu­er befreit.

  • Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge: Vor­aus­zah­lun­gen von Bei­trä­gen sind nur noch dann im Jahr der Zah­lung abzieh­bar, wenn sie maxi­mal das 2,5fache des lau­fen­den Jah­res­bei­trags aus­ma­chen.

  • Wohn­geld: Weil die Ener­gie­kos­ten wie­der gesun­ken sind, wur­de der seit 2009 gezahl­te Heiz­kos­ten­zu­schuss gestri­chen.