Änderungen bei ELENA

Der Beginn des Datenabrufs für die Behörden beim elektronischen Entgeltnachweis wird um zwei Jahre verschoben, während das Projekt weiter im Kreuzfeuer der Kritik steht.

Medi­zi­nisch gese­hen ist ELENA sicher die ein­zi­ge Tot­ge­burt, die sich bes­ter Gesund­heit erfreut. Kei­nem ande­ren Pro­jekt wur­de schon so oft bei­na­he der Ste­cker gezo­gen wie dem elek­tro­ni­schen Ent­gelt­nach­weis, doch an der Pflicht für die Arbeit­ge­ber, jeden Monat Daten abzu­lie­fern, hat sich nichts geän­dert. Im Novem­ber hat die Bun­des­re­gie­rung erklärt, der Beginn der Daten­über­mitt­lung an die Behör­den wer­de nun um zwei Jah­re auf den 1. Janu­ar 2014 ver­scho­ben. Damit müs­sen die bis­her gesam­mel­ten Daten wohl gelöscht wer­den, weil sie aus ver­fas­sungs­recht­li­chen Grün­den nicht bis 2014 auf Vor­rat gespei­chert wer­den dür­fen.

Es ist jedoch nicht die über­bor­den­de Kri­tik, die die Regie­rung zum Ein­len­ken bewegt hat, son­dern in ers­ter Linie die Kla­ge der Kom­mu­nen über zusätz­li­che Kos­ten für die tech­ni­sche Umstel­lung. Bezeich­nend ist, dass kein Bun­des­mi­nis­te­ri­um für das unge­lieb­te Kind ver­ant­wort­lich sein will. Unter­des­sen gibt es für Arbeit­ge­ber zum Jah­res­wech­sel ledig­lich eini­ge klei­ne­re mel­de­tech­ni­sche Ände­run­gen. Vor allem sind Papier­mel­dun­gen nun als Rück­mel­dun­gen nicht mehr mög­lich. Außer­dem will die Zen­tra­le Spei­cher­stel­le für die ELE­NA-Daten ab Mit­te Febru­ar 2011 eine Sen­dungs­ver­fol­gung über das Inter­net anbie­ten und dadurch zahl­rei­che tele­fo­ni­sche Bera­tun­gen ein­spa­ren.