Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Schadensersatz

Der Verzicht auf einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vorstand oder Geschäftsführer kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Ver­zich­tet die Kapi­tal­ge­sell­schaft gegen­über dem Geschäfts­füh­rer oder Vor­stand auf einen Scha­dens­er­satz­an­spruch, dann kann die­ser Ver­zicht eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung begrün­den. So ent­schied der Bun­des­fi­nanz­hof im Fall eines AG-Vor­stands, der einem Auf­sichts­rat rechts­wid­rig Tei­le der Geschäfts­füh­rung über­tra­gen hat­te.