Zahlung für Zufahrtsmöglichkeit als Anschaffungskosten

Die Zahlung an den Grundstücksnachbarn für eine zusätzliche Zufahrtsmöglichkeit erhöht in der Regel den Wert des Grundstücks und führt damit zu nachträglichen Anschaffungskosten.

Die Zah­lung eines Grund­stücks­ei­gen­tü­mers an sei­nen Nach­barn für die Ein­tra­gung einer Zufahrts­bau­last führt zu nach­träg­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten. Das gilt, so meint der Bun­des­fi­nanz­hof ent­ge­gen der Ansicht des Finanz­amts, auch dann, wenn durch die Zufahrts­bau­last ein zwei­ter Zugang zum Grund­stück eröff­net wird. Das Grund­stück wird dann näm­lich in einen neu­en Zustand ver­setzt und der Wert von Grund und Boden erhöht, weil durch die zwei­te Zufahrt eine erwei­ter­te Nutz­bar­keit des Grund­stücks erreicht wird.