Gewerbesteuerpflicht einer Freiberuflergesellschaft
Eine GmbH & Co. KG kann wegen der fehlenden Freiberufler-Eigenschaft der beteiligten GmbH nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.
Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf macht die GmbH & Co. KG für Freiberufler uninteressant. Die Richter meinen nämlich, dass alle Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufes erfüllen müssen, damit die Einkünfte gewerbesteuerfrei sind. Erfüllt auch nur ein Gesellschafter diese Voraussetzungen nicht, dann erzielen alle Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Da die GmbH nun einmal kein Freiberufler sein kann, sind somit alle natürlichen Personen, die an der KG beteiligt sind, automatisch ebenfalls von der Gewerbesteuerfreiheit ausgenommen. Dass die GmbH weder zur Geschäftsführung in der KG befugt ist noch am Gewinn beteiligt wird, ändert an dieser Sichtweise nichts.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Anteilige Bestattungskostenübernahme durch Sterbegeldversicherung
- Fahrtkosten eines Teilzeitstudenten
- Höhere Bagatellgrenze bei der Künstlersozialabgabe
- Zahlungen in die Erhaltungsrücklage trotz WEG-Reform nicht als Werbungskosten abziehbar
- Reguläre Abgabefristen für Steuererklärungen gelten wieder
- Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2025
- Aussetzung der Vollziehung bei Aussetzungszinsen
- Steuerfreiheit von Bildungsleistungen
- Grundsteuerbescheide ergehen trotz anhängiger Einsprüche
- Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden