Gewerbesteuerpflicht einer Freiberuflergesellschaft

Eine GmbH & Co. KG kann wegen der fehlenden Freiberufler-Eigenschaft der beteiligten GmbH nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.

Ein Urteil des Finanz­ge­richts Düs­sel­dorf macht die GmbH & Co. KG für Frei­be­ruf­ler unin­ter­es­sant. Die Rich­ter mei­nen näm­lich, dass alle Gesell­schaf­ter die Merk­ma­le eines frei­en Beru­fes erfül­len müs­sen, damit die Ein­künf­te gewer­be­steu­er­frei sind. Erfüllt auch nur ein Gesell­schaf­ter die­se Vor­aus­set­zun­gen nicht, dann erzie­len alle Gesell­schaf­ter Ein­künf­te aus Gewer­be­be­trieb. Da die GmbH nun ein­mal kein Frei­be­ruf­ler sein kann, sind somit alle natür­li­chen Per­so­nen, die an der KG betei­ligt sind, auto­ma­tisch eben­falls von der Gewer­be­steu­er­frei­heit aus­ge­nom­men. Dass die GmbH weder zur Geschäfts­füh­rung in der KG befugt ist noch am Gewinn betei­ligt wird, ändert an die­ser Sicht­wei­se nichts.