Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen

Den Verkauf einer privaten Sammlung in zahlreichen Auktionen über eBay sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg als umsatzsteuerpflichtig an.

Vie­len Hob­by­samm­lern und Gele­gen­heits­händ­lern dürf­te ein Urteil des Finanz­ge­richts Baden-Würt­tem­berg gar nicht gefal­len. Das Gericht ist näm­lich der Ansicht, dass auch Pri­vat­auk­tio­nen beim Inter­net­por­tal eBay umsatz­steu­er­pflich­tig sein kön­nen. Zwar ver­langt das Gericht dafür, dass auf län­ge­re Dau­er und mit erheb­li­cher Inten­si­tät eine Viel­zahl von Gegen­stän­den ver­kauft wer­den, aber die rund 400 Auk­tio­nen pro Jahr, in denen sich die Klä­ger von Tei­len ihrer Samm­lun­gen getrennt haben, errei­chen längst nicht nur gewerb­li­che Ver­käu­fer.