Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

Die diversen Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wurden zum Jahresbeginn angehoben.

Auch 2011 wer­den die Pausch- und Höchst­be­trä­ge für die steu­er­li­che Aner­ken­nung von Umzugs­kos­ten wie­der ange­ho­ben. So steigt der Höchst­be­trag 2011 für die Aner­ken­nung umzugs­be­ding­ter Unter­richts­kos­ten für ein Kind auf 1.612 Euro (+ 9 Euro). Die Pausch­be­trä­ge für sons­ti­ge Umzugs­aus­la­gen betra­gen 2011 für Ver­hei­ra­te­te 1.279 Euro (+ 8 Euro) und für Ledi­ge 640 Euro (+ 4 Euro). Für jede wei­te­re Per­son mit Aus­nah­me des Ehe­gat­ten erhö­hen sich die Pausch­be­trä­ge nun um 282 Euro statt 280 Euro.