Kostenpauschale für Abgeordnete

Gegen die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete gibt es jetzt eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Immer wie­der gibt es Dis­kus­sio­nen um die steu­er­freie Kos­ten­pau­scha­le der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten. Zuletzt hat­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zum Bedau­ern vie­ler Steu­er­zah­ler im Som­mer letz­ten Jah­res meh­re­re Ver­fas­sungs­be­schwer­den dazu nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Das Argu­ment der Ver­fas­sungs­rich­ter war ver­ein­facht gesagt, dass die Abge­ord­ne­ten­pau­scha­le nicht mit dem Wer­bungs­kos­ten­pausch­be­trag ver­gleich­bar sei. Zumin­dest einer der Beschwer­de­füh­rer, Rich­ter am Finanz­ge­richt und damit leid­lich mit dem deut­schen Steu­er­recht ver­traut, will sich mit die­sem Argu­ment so noch nicht abfin­den und hat nun den Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te ange­ru­fen. Die Dis­kus­si­on um die Abge­ord­ne­ten­pau­scha­le wird uns also auch in die­sem Jahr wei­ter erhal­ten blei­ben.