Verschärfungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige

In Kürze tritt eine deutliche Verschärfung bei den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige in Kraft.

Am 15. April hat der Bun­des­rat das Schwarz­geld­be­kämp­fungs­ge­setz gebil­ligt, das damit schon bald in Kraft tre­ten kann. Das Gesetz ent­hält in ers­ter Linie Ver­schär­fun­gen bei den Anfor­de­run­gen an eine straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge: Straf­be­frei­ung gibt es nur noch bei voll­stän­di­ger Offen­ba­rung aller noch nicht ver­jähr­ten Steu­er­straf­ta­ten. Außer­dem ist ab einem Betrag von 50.000 Euro ein Straf­zu­schlag von 5 % fäl­lig. Mehr zu die­sem Gesetz lesen Sie in der nächs­ten Aus­ga­be.