EU verlangt Änderung bei den Erbschaftsteuerfreibeträgen

Die EU-Kommission verlangt, dass die Freibeträge des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers und Erben gelten müssen.

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat Deutsch­land auf­ge­for­dert, das Erb­schaft­steu­er­ge­setz zu ändern, weil dar­in Bewoh­ner ande­rer EU-Staa­ten dis­kri­mi­niert wer­den. Kon­kret geht es um den Steu­er­frei­be­trag. Der beträgt bei der Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er für in Deutsch­land ansäs­si­ge Deut­sche je nach Ver­wandt­schafts­grad bis zu 500.000 Euro. Haben sowohl der Erb­las­ser als auch der Erbe ihren Wohn­sitz nicht in Deutsch­land, beträgt der Frei­be­trag aller­dings nur 2.000 Euro. Nach Auf­fas­sung der EU-Kom­mis­si­on sind die­se Bestim­mun­gen dis­kri­mi­nie­rend und stel­len eine unge­recht­fer­tig­te Beschrän­kung des frei­en Kapi­tal­ver­kehrs dar. Der Bun­des­re­gie­rung blei­ben nun zwei Mona­te Zeit für eine Reak­ti­on, um eine Kla­ge beim Euro­päi­schen Gerichts­hof zu ver­hin­dern.