Preisabsprachen zwischen Unternehmen
Preisabsprachen zwischen Unternehmen vor der Abgabe eines Angebots haben schwerwiegende Konsequenzen.
Werden Unternehmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert und treffen die Anbieter untereinander Preisabsprachen, so kann dies zu höchst unliebsamen Konsequenzen führen. Es liegt dann nicht nur ein Kartellrechtsverstoß vor, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden die Anbieter auch wegen Betruges verfolgt.
Nach Auffassung des Gerichts liegt in jeder Angebotsabgabe die stillschweigende Zusicherung, dass dieses Angebot ohne eine vorherige Preisabsprache zwischen den Bietern zustande gekommen ist. Bei wettbewerbswidrigen Preisabsprachen umfasst der Betrugsschaden die absprachebedingten Preisaufschläge. Dies gilt sowohl gegenüber öffentlichen als auch gegenüber privaten Auftraggebern.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv