Berufliche Veranlassung eines Umzugs

Ein Umzug kann auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein.

Ein Umzug kann auch ohne Arbeits­platz­wech­sel beruf­lich ver­an­lasst sein. Vor­aus­set­zung ist dann jedoch, dass Sie umzie­hen, um die Fahr­zeit zwi­schen Ihrer Woh­nung und Ihrer Arbeits­stät­te erheb­lich zu ver­kür­zen. Das ist der Fall, wenn die Fahr­zeit­ver­kür­zung mehr als eine Stun­de beträgt. Damit ist die erheb­li­che Fahr­zeit­ver­kür­zung neben dem Arbeits­platz­wech­sel ein objek­ti­ves und sach­ge­rech­tes Abgren­zungs­kri­te­ri­um für die beruf­lich moti­vier­te Ver­an­las­sung des Umzugs.

Haben Sie den Ent­schluss, der Fahr­zeit­ver­kür­zung wegen umzu­zie­hen, ein­mal gefasst, spielt eine spä­te­re Über­la­ge­rung durch ande­re pri­va­te Moti­ve kei­ne Rol­le. Die Wahl einer Woh­nung und die Ent­schei­dung, ob der Lebens­part­ner eben­falls Mie­ter der Woh­nung wird, beru­hen immer auf rein pri­va­ten Über­le­gun­gen.