Kindergeld für das Kind

Ein Kind kann die Auszahlung des Kindergeldes an sich verlangen, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.

Ein Kind kann die Aus­zah­lung des Kin­der­gel­des an sich ver­lan­gen, wenn der kin­der­geld­be­rech­tig­te Eltern­teil sei­ner Unter­halts­ver­pflich­tung nicht nach­kommt. Das Kind kann die Fest­set­zung des Kin­der­gel­des zu Guns­ten des berech­tig­ten Eltern­teils bean­tra­gen und die­ses Recht im eige­nen Namen ein­kla­gen. Eine Bestim­mung des Kin­der­geld­be­rech­tig­ten hat auch dann zu erfol­gen, wenn das Kind nicht im Haus­halt eines Kin­der­geld­be­rech­tig­ten lebt und auch kei­nen Unter­halt bekommt. Eine förm­li­che Anset­zung des Ver­fah­rens über die Fest­set­zung von Kin­der­geld erfolgt durch das Finanz­amt.