Oldtimerkosten sind keine Betriebsausgaben
Die Kosten für einen Oldtimer im Betriebsvermögen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Kosten für einen Oldtimer trotz ausschließlich betrieblicher Nutzung nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen. Nach Auffassung des Gerichts sind die Kosten als unangemessene Repräsentationsaufwendungen nicht abzugsfähig. Das Gericht stützt sich dabei auf eine Vorschrift, nach der Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segel- oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke den Gewinn nicht mindern dürfen.

Es stuft die Nutzung des Oldtimers als ähnlichen Zweck ein, weil er eine vergleichbare Nähe zur privaten Lebensführung aufweist wie die übrigen in dieser Vorschrift genannten Aufwendungen. Der Besitzer des fast 40 Jahre alten Jaguars E-Type, der hier mit seiner Klage gescheitert ist, hat sich allerdings an den Bundesfinanzhof gewandt, der nun entscheiden muss, ob er eine Revision des Urteils zur Entscheidung annimmt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv