Aufteilung der Zuwendungen bei einem Betriebsfest
Bei der Berechnung des durchschnittlichen Zuwendungsbetrags pro Arbeitnehmer bleiben die Kosten für nicht teilnehmende Arbeitnehmer unberücksichtigt.
Für Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Betriebsfestes gilt eine Freigrenze von 110 Euro. Auf Familienangehörige entfallende Zuwendungen werden dabei dem Arbeitnehmer zugerechnet. Wie hoch die auf einen Arbeitnehmer entfallende Zuwendung tatsächlich ist, ist jedoch nicht immer klar. Das Finanzgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass bei der Berechnung die Kosten, die auf die angemeldeten aber nicht teilnehmenden Arbeitnehmer entfallen, abzuziehen sind. Durch diese Aufwendungen seien die teilnehmenden Arbeitnehmer schließlich nicht bereichert worden. In dem Fall nahmen von den 600 angemeldeten Personen nur 348 am Betriebsfest teil.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung