Überhöhte Entfernungsangaben können Steuerhinterziehung sein
Wer vorsätzlich falsche Angaben in der Steuererklärung macht, muss unter anderem mit rückwirkender Änderung der Steuerbescheide für 10 Jahre rechnen.
Vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat die Finanzverwaltung bestätigt bekommen, dass in der Steuererklärung eine deutlich überhöhte Entfernungsangabe bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Steuerhinterziehung sein kann. Das Finanzamt hatte in dem Fall nämlich rückwirkend die Steuerbescheide für 10 Jahre geändert, nachdem es die überhöhte Entfernung bemerkt hatte. Weil eine Steuerhinterziehung vorliege, gelte die verlängerte Festsetzungsfrist von 10 Jahren, argumentierte das Finanzamt und hat Recht bekommen. Der Steuerzahler kann dem Finanzamt nicht ohne Weiteres entgegen halten, es hätte die fehlerhaften Angaben bemerken müssen, meint das Gericht.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften