Unrichtige Angabe der Rechtsform des Leistungsempfängers

Eine unrichtige Rechtsformangabe in der Rechnung kann den Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug kosten.

Wie wich­tig exak­te und kor­rek­te Rech­nungs­an­ga­ben im Umsatz­steu­er­recht sind, zeigt wie­der ein­mal ein Urteil des Finanz­ge­richts Ber­lin-Bran­den­burg: Die feh­ler­haf­te Anga­be der Rechts­form des Leis­tungs­emp­fän­gers in Ver­bin­dung mit einer ver­kürz­ten Namens­an­ga­be, die eine Ver­wech­se­lung mit der unter der­sel­ben Anschrift ansäs­si­gen Schwes­ter-GmbH nicht aus­schlie­ßen, führt auch dann zum Ver­lust des Vor­steu­er­ab­zugs, wenn der Rech­nungs­aus­stel­ler die Umsatz­steu­er kor­rekt abge­führt hat.